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   BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01   

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https://dejure.org/2001,7229
BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01 (https://dejure.org/2001,7229)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01 (https://dejure.org/2001,7229)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2001 - 2 BvR 1242/01 (https://dejure.org/2001,7229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Rechtswegerschöpfung - Rechtsweg - Rechtliches Gehör - Nachverfahren - Nachholung - Revision - Strafverfahren - Stellungnahme

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 214; ; StPO § 216; ; StPO § 329; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33a; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs bei Versagung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01
    Denn das Oberlandesgericht hat möglicherweise durch die Berücksichtigung der Verfahren 210 Js 13553/87 der Staatsanwaltschaft Traunstein und 103 Js 18376/91 der Staatsanwaltschaft Koblenz für seine Entscheidung maßgebliche Informationen, die zuvor nicht Gegenstand des Verfahrens waren, verwertet, ohne zuvor dem Beschwerdeführer die Gelegenheit gegeben zu haben, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 70, 180 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01
    Denn das Oberlandesgericht hat möglicherweise durch die Berücksichtigung der Verfahren 210 Js 13553/87 der Staatsanwaltschaft Traunstein und 103 Js 18376/91 der Staatsanwaltschaft Koblenz für seine Entscheidung maßgebliche Informationen, die zuvor nicht Gegenstand des Verfahrens waren, verwertet, ohne zuvor dem Beschwerdeführer die Gelegenheit gegeben zu haben, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 70, 180 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01
    Zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch das Nachverfahren zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33 a StPO (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 1 Ss 269/00

    Belehrung, fehlende, Berufungshauptverhandlung, Beruhen, Ladung, unwirksame,

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1242/01
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. Juni 2001 - 1 Ss 269/00 -,.
  • BVerwG, 21.12.2021 - 2 WDB 15.21

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidigers für ein Verfahren vor dem

    Dieser, nicht an eine Frist gebundene Rechtsbehelf, erfasst jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 2011 - 2 BvR 1242/01 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2022 - 2 WDB 9.22

    Ablehnung des Antrags des Soldaten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dieser nicht an eine Frist gebundene Rechtsbehelf erfasst jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. November 2001 - 2 BvR 1242/01 - juris Rn. 3 m. w. N.).
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